AGB

AGB2024-02-22T14:15:39+00:00

Der Mieter/Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Das Mietfahrzeug ist sorgfältig zu behandeln. Bei der Nutzung sind die Vorschriften (Gebrauchsanweisung, Warnhinweis o.Ä.) einzuhalten. Bei Unklarheiten hat der Mieter sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Mietfahrzeuges ggf. beim Vermieter über die sachgemäße Nutzung zu informieren.

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden am Mietfahrzeug, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden.

Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietfahrzeuges, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Teilnahme am Straßenverkehr sind einzuhalten.

Bei gesetzeswidrigem Verhalten sind eventuelle Verwarnungsgelder oder Geldbußen vom Mieter zu tragen. Zusätzlich fällt hier eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € an, die dem Kunden im Nachgang in Rechnung gestellt werden.

Nachfolgende Nutzungsarten sind nicht gestattet:

Teilnahme an Motorsportveranstaltungen,

Gewerbliche Personen- / Güterbeförderungen

Verkauf und Vermietung an Dritte

Verpfändung oder andere Verfügungen, die die Rechte des Eigentümers einschränken

Driften und Durchdrehen der Reifen

Das Mietfahrzeug ist mit einem GPS Tracker ausgestattet, dass den Vermieter bei fahrlässiger Nutzung des Mietfahrzeugs benachrichtigt. Der Vermieter ist dann berechtigt die Weiterfahrt zu untersagen und die vollständige Kautionssumme einzubehalten.

Am Ende des Mietzeitraums erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung, Verschmutzung im/am Auto, oder ein Vertragsbruch besteht. Das Mietfahrzeug muss sowohl äußerlich, als auch innerlich im selben Zustand zurückgegeben werden, wie der Mieter es erhalten hat. Die Reinigungspauschale für eine Innen-, oder Außenreinigung beträgt jeweils 60 €, die am Ende des Mietzeitraums, bei nicht Einhaltung, von der Kaution abgezogen wird.

Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel des Mietfahrzeuges unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels am Mietfahrzeug oder an anderen Sachen entstehen.

Wenn der Mieter dieses Mietfahrzeug an Dritte überlässt, haftet er für die Einhaltung der Bedingungen.

Für dasMietfahrzeug ist eine Voll- und Teilkaskoversicherung abgeschlossen.

Der Mieter haftet bis zur Höhe der Selbstbeteiligung bei einer Beschädigung oder beim Verlust des Mietfahrzeuges, seiner Teile und des Zubehörs, sofern dies auf Eigenverschulden zurückzuführen ist und keine Erstattung durch eine Versicherung gegeben ist. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln trägt der Mieter die volle Haftung.

Wenn die Mietvereinbarungen / Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, das Mietfahrzeug zurückzufordern und Schadensersatz geltend zu machen.

Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Das Rauchen im Mietfahrzeug ist strengstens untersagt.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter das Mietfahrzeug nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre.

Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietfahrzeug für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.

Er versichert, dass er zur Vermietung des Mietfahrzeuges berechtigt ist.

Der Vermieter hat das Mietfahrzeug zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist er nicht verpflichtet, das Mietfahrzeug an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Geschieht dies dennoch, so muss der Kunde für die Überführungskosten aufkommen.

Der Vertrag wird auf die, auf Seite 1, genannte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Dieses Mietahrzeug darf nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewegt werden.

Bei einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Freikilometer, fällt eine Strafgebühr in Höhe von 3 € pro überschrittenen Kilometer an, die am Ende des Mietzeitraumes von der Kaution abgezogen wird.

Um allen Kunden die beste Performance gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Mieter das Mietfahrzeug ausschließlich mit Shell V-Power 100 oder Aral Ultimate 102 zu tanken. Die Tankbelege müssen bei der Rückgabe vorgelegt werden. Sollte sich hier nicht drangehalten werden, werden 300€ von der Kaution einbehalten.

Bei der Rückgabe muss der Tankstand mindestens dem entsprechen, wie am Tag der Abholung. Bei Verstoß werden 4 € pro fehlendem Liter von der Kaution abgezogen.

Im Falle einer Stornierung der Buchung, von Kundenseite, ist die Anzahlung nicht Rückerstattungsfähig.

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